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Messmittel
Bilaterales Abkommen schafft neue Horizonte
Bern-Wabern, 24.06.2003. Mit dem bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft (EG) eröffnen sich im Bereich Messmittel neue Horizonte. Das Bundesamt für Metrologie und Akkreditierung (METAS) hat bereits einige Konformitätsbewertungsstellen bezeichnet. Damit kann ein seit längerer Zeit bestehender Nachteil der Schweizer Wirtschaft weitgehend eliminiert werden.
Bezeichnete schweizerische Stellen (www.metas.ch/de/bezeichnung) können fortan Produkte aus dem Wirtschaftsraum Schweiz-EG hinsichtlich Konformität zu gesetzlichen Vorschriften prüfen und bewerten und somit in einen fairen Wettbewerb mit dem europäischen Ausland treten. Ohne Zweifel ist diese Eigenständigkeit für unser Land mit seinem hohen Standard und seiner starken Exportorientierung von grosser Bedeutung.
Bezeichnung schweizerischer Konformitätsbewertungsstellen
Das bilaterale Abkommen besteht aus sieben Verträgen; einer davon ist das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen, auch Mutual Recognition Agreement (MRA) genannt. Dieser Vertrag enthält einen allgemeinen Vertragstext und zwei Anhänge (Illustration 1). Anhang 1 legt fest, welche Produktebereiche unter das Abkommen fallen. Zur Zeit sind es 15, wobei Kapitel 11 Messgeräte und Fertigpackungen betrifft. Anhang 2 enthält die allgemeinen Grundsätze für die Benennung der Konformitätsbewertungsstellen (KBS), denen eine wichtige Rolle in der grenzüberschreitenden Anerkennung von Konformitätsbewertungen zukommt.
Für jeden der 15 Produktebereiche des MRA ist eine Bundesbehörde dafür verantwortlich, die schweizerischen Konformitätsbewertungsstellen zu evaluieren, zu bezeichnen und zu überwachen. Mit der Bezeichnung wird im Hinblick auf die formelle Anerkennung im Rahmen eines internationalen Abkommens bestätigt, dass eine Stelle die Voraussetzungen erfüllt, um nach den Anforderungen des betreffenden Abkommens bestimmte Konformitätsbewertungen durchzuführen. METAS ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bezeichneten Stellen über die erforderliche Fachkompetenz verfügen; dazu gehören auch die technische Infrastruktur und der Anschluss der Referenzmessmittel an nationale Normale.
Bezeichnete METAS-Laboratorien
Weil die in der Schweiz zur Verfügung stehenden Konformitätsbewertungsstellen nicht alle vom MRA erfassten Bereiche abdecken, hat METAS ersatzweise eigene Laboratorien bezeichnet. Die substitutive Bezeichnung von METAS-Laboratorien gilt nur so lange, als keine anderen schweizerischen Stellen für die gleiche Messmittelkategorie ihre Dienste als Konformitätsbewertungsstelle anbieten können oder wollen.
Die bezeichneten Laboratorien des METAS haben den gleichen Anforderungen wie alle anderen KBS zu genügen. Organisatorische Massnahmen sichern ihre Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Objektivität. So liegen insbesondere die Leitung der Evaluation und die Verantwortung für die Bezeichnung ausserhalb der bezeichneten METAS-Laboratorien und -Abteilungen.
Seit Februar 2003 sind die schweizerischen Konformitätsbewertungsstellen formell durch den gemischten Ausschuss EG-Schweiz anerkannt. Sie können nun europaweit Konformitätsbewertungen durchführen. Das bilaterale Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen für Messmittel ist für die schweizerische Wirtschaft von grossem Nutzen. Es ist zu hoffen, dass es nach den Anlaufschwierigkeiten nun unbürokratisch angewendet werden kann.

Einer der sieben bilateralen Verträge der Schweiz mit der Europäischen Gemeinschaft ist den technischen Handelshemmnissen gewidmet. Das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA) enthält zwei Anhänge.
Altes Konzept
Traditionelle Regelung des Inverkehrbringens
von Messmitteln durch Bauartzulassung und Ersteichung nach detaillierten
Anforderungen. Präventives System: Der Staat ist am Inverkehrbringen von
Messmitteln aktiv beteiligt.
Neues Konzept
Gesetzeserlasse legen nur noch die
grundlegenden Anforderungen an die Messmittel fest, während die detaillierten
Spezifikationen im Auftrag der Behörden von privaten Normenorganisationen
ausgearbeitet werden.
Globales Konzept
Ergänzung des Neuen Konzeptes durch
einheitliche Konformitätsbewertungsverfahren (Module). Gesetzeserlasse legen die
Module entsprechend dem Gefahrenpotenzial des Messmittels fest, die, je nach
dem, den Beizug unabhängiger dritter Konformitätsbewertungsstellen vorsehen.
Nach dem erfolgreichen Durchlaufen dieser Module kann das CE-Kennzeichen durch
den Hersteller auf den Messmitteln angebracht werden.
Medieninformation
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